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BGH, 07.01.1955 - 2 StR 207/54 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51
Bewußtsein der Rechtswidrigkeit
Auszug aus BGH, 07.01.1955 - 2 StR 207/54
Hat der Angeklagte geglaubt, schon die Einwilligung als solche schliesse eine Beleidigung aus, so läge darin ein Verbotsirrtum, der nach den Grundsätzen beachtlich sein könnte, die der Bundesgerichtshof in BGHSt 2, 194 ff [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51] ausgesprochen hat. - BGH, 23.10.1952 - 5 StR 480/52
Auszug aus BGH, 07.01.1955 - 2 StR 207/54
Der Beschluss vom 18. Februar 1954, durch den die Strafkammer die Urteilsformel ergänzt hat, ist unwirksam (RGSt 61, 388, 391; BGHSt 3, 245). - RG, 07.10.1937 - 5 D 364/37
Ist für die Schuldfrage die irrtümliche Annahme des Täters wesentlich, es …
Auszug aus BGH, 07.01.1955 - 2 StR 207/54
Die Strafkammer ist auch überzeugt, dass die geistig zurückgebliebene Gertrud die Bedeutung der Geschlechtsehre noch nicht erfasst hatte, ihrer Einwilligung deshalb keine Bedeutung zukam (vgl. RGSt 71, 349).
- RG, 18.06.1940 - 1 D 378/40
Zum Tatbestande des § 4 VO. geg. Volksschädlinge gehört auch, daß das gesunde …
Auszug aus BGH, 07.01.1955 - 2 StR 207/54
Denn auch der - im übrigen spätere - Geschlechtsverkehr kann ein Anzeichen dafür sein, dass Gertrud die rechte Erkenntnis für die Bedeutung ihres Verhaltens fehlte (RGSt 74, 226). - RG, 25.10.1927 - I 441/27
1. Ist nach Abschluß der Urteilsverkündung die nachträgliche Verkündung eines …
Auszug aus BGH, 07.01.1955 - 2 StR 207/54
Der Beschluss vom 18. Februar 1954, durch den die Strafkammer die Urteilsformel ergänzt hat, ist unwirksam (RGSt 61, 388, 391; BGHSt 3, 245). - RG, 18.06.1940 - 1 D 376/40
Geschlechtsverkehr einer zweiundvierzigjährigen Frau mit einem noch nicht …
Auszug aus BGH, 07.01.1955 - 2 StR 207/54
Das Urteil enthält jedoch keinen Anhaltspunkt dafür, dass Gertrud durch völlige sittliche Verdorbenheit ihre Geschlechtsehre bereits eingebüsst haben könne (vgl. hierzu RGSt 74, 224).
- BGH, 28.10.1955 - 2 StR 194/55 Diese rechtliche Beurteilung entspricht der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 60, 34; 71, 349; 75, 179), die vom Bundesgerichtshof übernommen worden ist (vgl ua Urteil des erkennenden Senats 2 StR 207/54 vom 7. Januar 1955).
Glaubte er, daß schon die Einwilligung als solche eine Beleidigung ausschließe, so handelte er im Verbotsirrtum (BGH Urt 2 StR 207/54 vom 7. Januar 1955).
- BGH, 13.01.1956 - 2 StR 382/55
Rechtsmittel
Es wäre dann zu prüfen, ob für den Angeklagten bei seinem Alter und Bildungsgrad der Irrtum vermeidbar war (BGHSt 2, 194 [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51] undUrteil des erkennenden Senats vom 7. Januar 1955, 2 StR 207/54).